Du hast das Wort „31er“ oder „snitch“ gehört und möchtest nun wissen, was damit gemeint ist? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Beitrag erfährst du alles über die Bedeutung und Herkunft von „31er“ und „snitch“.

Inhaltsübersicht

Was bedeuten „31er“ und „Snitch“?  

Die Jugendwörter „31er“ und „Snitch“ bedeuten Verräter oder Spitzel. Ein „31er“ ist dabei jemand, der eine andere Person verrät, nur um sich selbst zu schützen. Aber eine „Snitch“ begeht einen Verrat auch ohne einen Vorteil für sich selbst.

Die Nummer „31er“ bezieht sich dabei auf den Paragraf 31 des Betäubungsmittelgesetzes BtMG. Laut des Paragrafen kann ein Angeklagter seine Strafe mildern, wenn er vertrauliche Informationen an die Polizei weitergibt. Der Beschuldigte kann zum Beispiel seine Freunde als Mittäter verraten, nur um sich selbst zu retten.

In der Jugendsprache, im Internet und auf Social Media wird das Wort aber viel allgemeiner für negatives, hinterlistiges Verhalten benutzt.

31er“ und „Snitch“ Beispiele:

  • „Jonas sagt einfach unsere Verabredung ab, nur um sich mit einem Mädchen zu treffen.“„Was ein 31er!“

  • „Lea hat meinen Eltern verraten, dass ich Schule geschwänzt habe.“„Richtige Snitch!“

Übrigens: Während das Wort „31er“ aus einem deutschen Gesetzestext entstanden ist, kommt „Snitch“ aus dem Englischen. „Snitch“ bedeutet auf Deutsch übersetzt Verräter oder Spitzel. Du kannst die Jugendwörter „31er“ und „Snitch“ trotz ihrer unterschiedlichen Herkünfte gleich verwenden. Schau dir unser Video an, um alles über das Jugendwort „31er“ zu erfahren.

Woher kommt der Ausdruck „31er“?  

Personen, die jemanden verraten haben, nennst du in der Jugendsprache „31er“. Die Nummer einunddreißig bezieht sich dabei auf das deutsche Betäubungsmittelgesetz §31.

Auszug aus §31 BtMG

Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von Strafe absehen, wenn der Täter

  1. durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, daß eine Straftat nach den §§ 29 bis 30a, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder
  2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß eine Straftat nach § 29 Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 die mit seiner Tat im Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann.

Mit dem Paragrafen 31 kann ein Angeklagter also seine Strafe mildern oder komplett freigesprochen werden, wenn er wichtige Informationen verrät. Diese Informationen müssen dabei wesentlich zur Aufklärung oder Vermeidung von Straftaten mit Betäubungsmitteln helfen.

Oft bedeutet dies, dass ein Angeklagter seine Mittäter, also seine Freunde, verraten muss. Der Angeklagte wird zu diesem „Verrat“ nicht gezwungen. Er tut dies freiwillig, um sich selbst zu retten. In der Bibel hat Judas seinen Freund Jesus verraten, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen. Aus diesem Grund wird §31 auch „Judasparagraf“ genannt.

Gut zu wissen: Ein „31er“ handelt meistens, um für sich selbst einen Vorteil zu erreichen. Eine „Snitch“ hingegen verhält sich negativ oder verrät jemanden auch ohne positive Konsequenzen für sich selbst. In der Jugendsprache werden beide Begriffe aber meistens gleich benutzt.

Besonders bekannt wurde „Snitch“ durch den gleichnamigen Film „Snitch – Ein riskanter Deal“ von 2013. Heute werden „Snitch“ und „31er“ vor allem im Rap und Hip-Hop als starke Beleidigung benutzt. Auch in der Jugendsprache und im Internet findest du die Begriffe häufig.

So verwendest du „31er“ und „Snitch“ richtig  

Schau dir nun an ein paar Beispielen an, wie du die Jugendwörter „31er“ und „Snitch“ richtig benutzt:

  • „Morgen schreiben wir einen Vokabeltest. Wehe Frau Müller macht einen 31er move!“
    → Wenn Frau Müller einen besonders schwierigen Vokabeltest stellt, dann „verrät“ sie die Schüler. Sie soll einen fairen, leichteren Vokabeltest machen.

  • „Wieso hast du Mama erzählt, dass ich gestern Abend länger weg war? Du 31er!“
    → Hier wurde gepetzt, dass das Kind länger unterwegs war als abgesprochen. Diese Petzerei kam nicht gut an.

  • „Du bist hast mich angelogen!  Du bist eine richtige Snitch!“
    → Die lügende Person wird hier abwertend mit „Snitch“ bezeichnet.

„Hops genommen“

Klasse! Jetzt kennst du die „31er“ und „Snitch“ Bedeutung und weißt alles über die Herkunft der Wörter. Kennst du auch schon das Jugendwort „Hops genommen“? Woher das Wort kommt und was es bedeutet, erfährst du hier im Video . Viel Spaß!

Zum Video: Hops genommen
Zum Video: Hops genommen

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