Du möchtest stellvertretend für eine Kollegin oder einen Kollegen unterschreiben? Wann du welche „in Vertretung“ Abkürzung verwenden solltest, erfährst du im Beitrag und im Video .

Inhaltsübersicht

„in Vertretung“ – die richtige Abkürzung

Im Geschäftsleben kommt es häufig vor, dass Briefe oder E-Mails im Namen des Vorgesetzten verschickt werden müssen. Aber was ist die richtige „in Vertretung“ Abkürzung?

Das Wichtigste gleich zu Beginn: Die Abkürzung für in Vertretung ist nicht i. V.. Das V steht in diesem Kürzel nämlich für „Vollmacht“ und kann damit in Verbindung mit deiner Unterschrift zu rechtsverbindlichen Geschäften führen. Für diese müssen dann du oder dein Vorgesetzter haften. Besser geeignet ist deswegen der Zusatz i. A., was die Abkürzung für „in Auftrag“ ist.

Unterschriftenzusätze und ihre Bedeutung

✓  i.A. – in Auftrag, in Vertretung
✓  i.V. – in Vollmacht
✓  ppa. – per procura

Was die Unterschriftzusätze genau bedeuten und welche Rechte mit ihnen einhergehen, erklären wir dir in diesem Beitrag.

i. V. Abkürzung – in Vollmacht unterschreiben

Die i. V. Abkürzung steht für „in Vollmacht“ und ist nicht die „in Vertretung“ Abkürzung. Unterschreibst du mit i. V., bedeutet das, dass du die Handlungsvollmacht im Namen der Firma hast. Das heißt, du gibst nach außen hin eine Willenserklärung in deinem Namen für die Firma ab. Und das führt zu einem rechtsverbindlichen Geschäft.

Es gibt dabei verschiedene Arten der Handlungsvollmacht mit der Abkürzung i. V.:

  • Generalvollmacht: gilt für alle Geschäfte
  • Gattungsvollmacht: gilt für alle Geschäfte einer bestimmten Art
  • Einzelvollmacht: gilt für einen bestimmten Vorgang und erlischt danach

Übrigens: Eine Handlungsvollmacht sollte aus Beweisgründen immer auch schriftlich festgehalten werden.

i. A. Abkürzung – im Auftrag unterschreiben

Verwendest du als Vertretung das Kürzel i. A., unterschreibst du als allgemeiner Überbringer einer Botschaft. Dieser Unterschriftzusatz ist dann geeignet, wenn keine persönliche Verantwortung oder Konsequenzen damit verbunden sind.

Wenn du also nicht explizit die Handlungsvollmacht hast, solltest du als Vertretung am besten mit der Abkürzung i. A. unterzeichnen.

ppa. – per procura bzw. prokura

Was bedeutet ppa. als Unterschriftzusatz? Die ppa. Unterschrift darfst du nur verwenden, wenn du Prokurist bist. Ein Prokurist hat die Vollmacht über alle rechtsverbindlichen Geschäfte und Vorgänge des Unternehmens. So können Geschäfte weitergeführt werden, auch wenn der Geschäftsführer nicht anwesend ist.

Eine Prokura wird ausdrücklich erteilt und mit notarieller Beglaubigung ins Handelsregister eingetragen. Erst dann darfst du in Vollmacht unterschreiben. Außerdem wird sie den Geschäftspartnern z. B. über die Website oder ein Rundschreiben bekannt gemacht.

zu Händen Abkürzung

Ein weiteres Kürzel, das du oft für Geschäftsbriefe benötigst, ist die Abkürzung „zu Händen“. Wie du diese richtig verwendest, erfährst du hier .

Zum Video: "zu Händen" Abkürzung
Zum Video: „zu Händen“ Abkürzung

zu Händen Abkürzung

Ein weiteres Kürzel, das du oft für Geschäftsbriefe benötigst, ist die Abkürzung „zu Händen“. Wie du diese richtig verwendest, erfährst du hier .

Zum Video: "zu Händen" Abkürzung
Zum Video: „zu Händen“ Abkürzung

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